GG - Grundgesetz
Vorwort
Im nachfolgenden wird das Grundgesetz (Kurz: GG) des Staates Los SAntos festgelegt.
Das GG kann jederzeit durch befugtes Personal angepasst / geändert werden!
Abschnitt 1 - Die Grundrechte
Artikel 1
- Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt
- Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht
Artikel 2
- Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt
- Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden
Artikel 3
- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
- Männer und Frauen sind gleichberechtigt
- Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel 4
- Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet
- Diese Rechte finden Ihre Schranken in den Vorschriften und der allgemeinen Gesetze
Artikel 5
- Alle Bürger haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden
- Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten
Artikel 6
- Alle Bürger haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden
- Niemand darf zur Arbeit gezwungen werden
Artikel 7
- Die Wohnung ist unverletzlich
- Durchsuchungen dürfen nur durch das DoJ, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden
Abschnitt 2 - Die Rechtsprechung
Artikel 8
- Die rechtsprechende Gewalt ist der Judikative anvertraut; sie wird durch das Department of Justice ausgeübt
Artikel 9
- Das Department of Homeland Security ist zuständig für die Grundordnung in Los Santos. Sollte diese gefährdet sein beginnt das Department of Homeland Security diese wiederherzustellen. Während dieser Wiederherstellung ist dass Los Santos Police Department, Emergency Medical & Fire Department sowie dem DoJ gegen über dem Department of Homeland Security handlungsunfähig. Das Department of Homeland Security ist Immun gegenüber allen Gesetzen des Staates Los Santos.
Artikel 10
- Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde
Artikel 11
- Jeder hat das Recht bei einer Geldstrafe ein Existenzminimum von 500$ einzubehalten
Artikel 12
- Die Polizei ist verpflichtet, einer festgenommenen Person, seine Rechte zu verlesen
- Die verlesenen Rechte müssen ein Mal wiederholt werden, sollte die festgenommene Person diese nicht verstanden haben.
Nach Verlesung der Rechte zum zweiten mal darf die Polizei davon ausgehen, dass die Rechte verstanden wurden - Alle Aussagen die eine festgenommene Person tätigt, bevor Ihr die Rechte verlesen wurde, dürfen im späteren Verfahren nicht verwendet werden
Artikel 13
- Die in Artikel 12 benannten Rechte, welche die Polizei verlesen muss, lauten wie folgt:
(1) Sie haben das Recht zu schweigen!
Alles was Sie sagen kann und wir vor Gericht gegen Sie verwendet werden.
Sie haben das Recht, zu jeder Vernehmung, einen Verteidiger Hinzuzuziehen.
Sollten Sie sich keinen Verteidiger leisten können, so haben Sie das Recht, einen Pflichtverteidiger gestellt zu bekommen.
Sollte kein Pflichtverteidiger erreichbar sein, so müssen Sie sich selbst verteidigen.
Haben Sie ihre Rechte verstanden?
Artikel 14
- Jede Person ist verpflichtet, ihren Personalausweis jederzeit bei sich zu führen.
- Jede Person ist verpflichtet, ihren Führerschein / Lizenzen (wenn vorhanden) jederzeit bei sich zu führen.
- Diese sind bei Aufforderung der Exekutive sowie der Judikative vor zu zeigen.