ASchG - Arbeiterschutzgesetz

    • Offizieller Beitrag

    ASchG - Arbeiterschutzgesetz

    Vorwort

    Im nachfolgenden wird das Arbeiterschutzgesetz (Kurz: ASchG) des Staates Los Santos festgelegt.

    Das ASchG kann jederzeit durch befugtes Personal angepasst / geändert werden!


    §1 - Allgemeine Kündigungsvorschriften

    1. Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer kündigen, wenn
      (1) das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestört ist,
      (2) die Kündigung während der gesetzlichen Probezeit erfolgt,
      (3) sich der Arbeitnehmer, während seiner Tätigkeit, für das Unternehmen untragbar verhält.


    §2 - Wirksamwerden der Kündigung

    1. Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht, so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; ein vom Arbeitnehmer erklärter Vorbehalt erlischt.


    §3 - Sozial ungerechtfertigte Kündigungen

    1. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.
    2. Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehend, bedingt ist.


    §4 - Kündigungseinspruch

    1. Hält der Arbeitnehmer eine Kündigung für ungerechtfertigt, so kann er binnen einer Woche nach der Kündigung Einspruch vor Gericht einlegen. Vor Gericht muss der verantwortliche Vorgesetzte die genauen Bedingungen erläutern, wieso der Arbeitnehmer gekündigt wurde.
    2. Das Gericht entscheidet dann auf Rechtswirksamkeit der Kündigung.


    §5 - Wiederherstellung der Arbeitsbedingungen

    1. Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung ungerechtfertigt ist, so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtsunwirksam.


    §6 - Zeitspanne der Probezeit

    1. Die gesetzliche Probezeit darf nicht länger dauern als 2 Wochen.


    §7 - Verlängerung der Probezeit

    1. Ein Arbeitgeber kann die gesetzliche Probezeit um maximal 1 Woche verlängern, wenn
      (1) der Arbeitnehmer nach Ablauf der gesetzlichen Probezeit starke Defizite im Arbeitsalltag zeigt.
    2. Im Falle einer Anfechtung der Kündigung, muss die Verlängerung der Probezeit detailliert erläutert werden.


    §8 - Kündigung während der Probezeit

    1. Während der Probezeit kann der Arbeitnehmer, sowie der Arbeitgeber, das bestehende Arbeitsverhältnis fristlos, ohne Angabe von Gründen, kündigen.


    §9 - Ungerechtfertigte Kündigung

    1. Sollte das Gericht, nach einem Einspruch gegen eine Kündigung feststellen, dass die Kündigung ungerechtfertigt war
      (1) verliert die Kündigung seine rechtsgültigkeit und der Arbeitnehmer kann den Job wieder antreten,
      (2) kann der Arbeitgeber zu einer Geldstrafe von bis zu 5.000,00 US$ bestraft werden.


    §10 - Ungerechtfertigte Probezeit

    1. Dauert die Probezeit länger als 2 Wochen an, oder ist die Verlängerung der Probezeit nicht rechtswirksam, so
      (1) ist die Kündigung während der Probezeit rechtsungültig,
      (2) kann der Arbeitgeber zu einer Geldstrafe von bis zu 2.500,00 US$ bestraft werden.
    2. In diesem Falle kann der Arbeitnehmer in den Job, ohne Probezeit, einsteigen


    §11 - Jeder Arbeitnehmer muss vom Arbeitgebener einen gültigen Vertrag haben.

    1. Sollte sich bei einer Kontrolle rausstellen, das Personen ohne Vertrag angestellt sind, so ist ein Ordnungsgeld bis zu 25.000$ pro Mitarbeiter ohne Vertrag möglich.
    2. Die Firmenleitung kann durch einen Antrag vorläufig Suspendiert werden - gegebenfalls ist auch eine Schließung der Firma möglich.
  • Marcus

    Hat das Thema geschlossen.
  • Thomas_Henker

    Hat das Label Gesetz hinzugefügt.

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