BtMG - Betäubungsmittelgesetz
Vorwort
Im nachfolgenden wird das Betäubungsmittelgesetz (Kurz: BtMG) des Staates Los Santos festgelegt.
Das BtMG kann jederzeit durch befugtes Personal angepasst / geändert werden!
§1 - Betäubungsmittel
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Illegale Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind
(1) Cannabis / Marihuana
(2) Kokain
(3) Heroin
(4) Morphin
(5) Methamphetamin
(6) LSD - Zu illegalen Betäubungsmitteln gemäß §1 Abs. 1 - BtMG zählen jeweils die Verarbeiteten- und unverarbeiteten Stoffe
- Ausnahme: Das EMFD ist dazu befugt, bestimmte BtM zu führen. Hierbei ist die Weitergabe strikt untersagt
- Umgang mit illegalen Betäubungsmitteln hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt oder damit Handel treibt
- CBD Joints gelten nicht als Illigale Betäubungsmittel, sofern der Besitzer ein Rezept vom EMFD hat.
§2 - Abgabe und Erwerb
- Die Abgabe oder der Erwerb von den in §1 Abs. 1 BtMG aufgeführten Betäubungsmitteln ist strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft
- Der Versuch ist strafbar
§3 - Besitz von Betäubungsmitteln
- Der Besitz, der in §1 Abs. 1 BtMG aufgeführten Betäubungsmittel stellt ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar und wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft
§4 - Anbau & Herstellung von Betäubungsmitteln
- Der Anbau und die Herstellung, der in §1 Abs. 1 BtMG aufgeführten Betäubungsmittel ist strafbar und wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft
§5 - Eigenbedarf
- Es ist geduldet, von folgenden Betäubungsmitteln, eine gewisse Menge zu führen welches als Eigenbedarf gilt
(1) Cannabis - 3 Einheiten/Stk.
(2) Marihuana - 3 Einheiten/Stk. - Alle illegalen Betäubungsmittel, welche im §5 Abs. 1 nicht gelistet sind, haben keine Eigenbedarfsmenge
- Der Eigenbedarf entfällt, sobald die zulässige Menge überschritten wird
- Das Überschreiten der Eigenbedarfsmenge ist ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet
Stand: 10.10.2021 - 18.00 Uhr