BtMG - Betäubungsmittelgesetz

    • Offizieller Beitrag

    BtMG - Betäubungsmittelgesetz


    Vorwort

    Im nachfolgenden wird das Betäubungsmittelgesetz (Kurz: BtMG) des Staates Los Santos festgelegt.

    Das BtMG kann jederzeit durch befugtes Personal angepasst / geändert werden!


    §1 - Betäubungsmittel

    1. Illegale Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind
      (1) Cannabis / Marihuana
      (2) Kokain
      (3) Heroin
      (4) Morphin
      (5)
      Methamphetamin
      (6) LSD
    2. Zu illegalen Betäubungsmitteln gemäß §1 Abs. 1 - BtMG zählen jeweils die Verarbeiteten- und unverarbeiteten Stoffe
    3. Ausnahme: Das EMFD ist dazu befugt, bestimmte BtM zu führen. Hierbei ist die Weitergabe strikt untersagt
    4. Umgang mit illegalen Betäubungsmitteln hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt oder damit Handel treibt
    5. CBD Joints gelten nicht als Illigale Betäubungsmittel, sofern der Besitzer ein Rezept vom EMFD hat.


    §2 - Abgabe und Erwerb

    1. Die Abgabe oder der Erwerb von den in §1 Abs. 1 BtMG aufgeführten Betäubungsmitteln ist strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft
    2. Der Versuch ist strafbar


    §3 - Besitz von Betäubungsmitteln

    1. Der Besitz, der in §1 Abs. 1 BtMG aufgeführten Betäubungsmittel stellt ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar und wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft


    §4 - Anbau & Herstellung von Betäubungsmitteln

    1. Der Anbau und die Herstellung, der in §1 Abs. 1 BtMG aufgeführten Betäubungsmittel ist strafbar und wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft


    §5 - Eigenbedarf

    1. Es ist geduldet, von folgenden Betäubungsmitteln, eine gewisse Menge zu führen welches als Eigenbedarf gilt
      (1) Cannabis - 3 Einheiten/Stk.
      (2) Marihuana - 3 Einheiten/Stk.
    2. Alle illegalen Betäubungsmittel, welche im §5 Abs. 1 nicht gelistet sind, haben keine Eigenbedarfsmenge
    3. Der Eigenbedarf entfällt, sobald die zulässige Menge überschritten wird
    4. Das Überschreiten der Eigenbedarfsmenge ist ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet



    Stand: 10.10.2021 - 18.00 Uhr

  • Marcus

    Hat das Thema geschlossen.
  • Thomas_Henker

    Hat das Label Gesetz hinzugefügt.

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