LuftVO - Luftverkehrsordnung

    • Offizieller Beitrag

    Luftverkehrsordnung (LuftVO)



    Die Luftverkehrsordnung, abgekürzt LuftVO,


    befasst sich detailliert mit den Gesetzen für die Piloten und den Betrieb jeglicher Luftfahrzeuge in Los Santos.

    § 1 Lizenzen

    Der Pilot muss jederzeit seine, von der Flugschule erhaltene Lizenz, bei einer Kontrolle vorzeigen können.

    § 2 Allgemeines

    1. Die Missachtung der LuftVO kann zu der Entziehung der Fluglizenz, Beschlagnahmung, Geldstrafen oder Haft führen.
    2. Die Mindestflughöhe über Ortschaften von 300 m muss eingehalten werden. Außerhalb von Ortschaften 150m !
    3. Über den Gefängnis herrscht eine Flugverbotszone.
      Das Missachten der Flugverbotszone kann zum Beschuss führen.
    4. Die Exekutive kann kurzfristig und zeitabhängig weitere Flugverbotszonen bestimmen, die nach LuftVO Abs. 3 behandelt werden können.
    5. Das Starten und Landen ist nur auf ausgewiesenen Flug- und Helikopterlandeplätzen gestattet. Ausname ist mit Erlaubnis einer Staatlichen Behörde möglich.
    6. Vor der Landung auf ausgewiesenen Helikopterlandeplätzen der Exekutive, des DoJ´s sowie der Feuerwehr und des Medizinischen Notdienstes ist eine Landeerlaubnis zu erbitten.
    7. Das Fliegen trotz Fluguntauglichkeit ist verboten. Fluguntauglichkeit ist, wenn durch Mängel an Fluggeräten oder der körperlichen und geistigen Verfassung des Piloten, das Unfallrisiko nur marginal erhöht wird. Das Fliegen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten (0 Promille Grenze).
    8. Der Pilot, nicht der Eigentümer, ist verantwortlich für den einwandfreien Zustand des Fluggerätes.

    § 3 Sondergenehmigungen

    1. Sondergenehmigungen für Landungen von Hubschraubern innerhalb einer Flugverbotszone können in Absprache mit dem LSPD und/oder DOJ gestattet werden.
    2. Staatliche Behörden werden von der LuftVO § 2 Abs. 1 und § 2 Abs. 5 befreit
    3. Staatliche Behördensind im Einsatz von der LuftVO § 2 Abs. 2 befreit.


    § 4 Haltereigenschaft

    1. Der Halter eines Fluggerätes ist der Eigentümer und die Person, auf die das Fahrzeug angemeldet und zugelassen ist.
    2. Der Pilot ist stets für den Inhalt seines Fluggerätes verantwortlich.
    3. Der Halter ist verpflichtet sich die Flugerlaubnis vom Piloten zeigen zu lassen. Sollte ein Halter jemanden ohne Flugerlaubnis fliegen lassen, so wird er mit Angezeigt!



    Stand: 10.10.21 - 18:00 Uhr

  • Marcus

    Hat das Thema geschlossen.
  • Thomas_Henker

    Hat das Label Gesetz hinzugefügt.

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